Bei der Herausgabe bzw. Einsicht in den vom bay. Kommunalen Prüfungsverband verfassten Prüfbericht muss man die juristische und die moralische Ebene unterscheiden. Die Forderung der Grünen auf Herausgabe des ungeschwärzten Berichts ist juristisch (aus meiner Sicht leider) nicht möglich.
Wir haben in unserer Pressemitteilung am 17.1.2021 – “Transparenz war noch nie so wichtig!” – geschrieben, dass wir für eine Akteneinsicht der Stadtratsmitglieder in Unterlagen aus dem Rathaus sind.
Nach dem Beschluss des Stadtrates am 28.1.2021 gibt es jetzt die Möglichkeit der Einsicht in den ungeschwärzten Bericht neben der Herausgabe einer geschwärzten Fassung des Berichts. Dazu müssen die Stadträte/innen allerdings in Rathaus gehen und sich dort den Bericht zur Einsicht geben lassen. Abschriften oder Kopien dürfen nicht gemacht werden. > vgl. oder der Internetzeitung webzet-blog (28.1.21)
Ihre Ursula Redler
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